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Das Aktienregister ist sicher

Die im Aktienregister gespeicherten Besitzverhältnisse sind ein sensibles Thema. Das Aktienregister verfügt daher über mehrere Sicherheitsmechanismen, um die Daten zu Aktien und Aktionären zu schützen.


4-Augen-Prinzip

Alle wichtigen Änderungen unterliegen dem 4-Augen-Prinzip. Alle Änderungen an den Besitzverhältnissen und das Ausgeben von neuen Aktien nach einer Kapitalerhöhung muss von einer zweiten Person bestätigt werden. So ist z.B. erst nach der Bestätigung eine Aktie tatsächlich an einen neuen Besitzer übertragen.

Zugang nur mit Kennwort

Jeder Benutzer des Aktienregister muss sich zunächst mit seinem Benutzernamen und einem Kennwort anmelden. Erst dann hat er Zugriff auf die Daten. Was der Benutzer sieht und was er machen darf, ist von seinen Berechtigungen abhängig.

Verschiedene Berechtigungen

Die Anwendung unterstützt ein Berechtigungssystem mit verschiedenen Rollen für die Benutzer. Ein Benutzer darf so z.B. die Daten nur betrachten, aber keine Übertragungen durchführen. Ein anderer Benutzer hingegen darf Aktien übertragen. Die konkreten Rollen können Sie selbst bestimmen.

Einsicht für Aktionäre

Für Aktionäre gibt es die Möglichkeit, einen Einblick in das Aktienregister zu erhalten. Sie dürfen aber nur die Daten sehen, die Sie freigegeben haben. Unsere Kunden setzen die Einsicht für die Aktionäre unterschiedlich um:
  • Ein Aktionär sieht nur seine Stammdaten und die Informationen zu seinen eigenen Aktien wie Aktiennummer, Nennwert und Kaufdatum. Bei Stückaktien kann man z.B. auch nur die Anzahl der Aktien einblenden.
  • Ein Aktionär sieht seine Stammdaten, aber Informationen wie Aktiennummer, Nennwert, Inhaber und Kaufdatum.
  • Oder der Aktionär bekommt nur einen Ausdruck und hat keine Möglichkeit, online auf die Daten zuzugreifen.

Sie können selbst bestimmen, wie die Einsicht für Aktionäre ausgestaltet sein soll.